Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ einer Genossenschaft. Sie besteht aus 50 Vertretern, die alle 5 Jahre von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt werden.
Die Vertreter beschließen über die im Genossenschaftsgesetz und die in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten einmal jährlich in der Vertreterversammlung.