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Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ einer Genossenschaft. Sie besteht aus 50 Vertretern, die alle 5 Jahre von den Mitgliedern der Genossenschaft  gewählt werden.

Die Vertreter  beschließen über die im Genossenschaftsgesetz und die in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten einmal jährlich in der Vertreterversammlung.