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Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen und leitet die Geschäfte der Genossenschaft.

Aufsichtsrat
Das Aufsichtsgremium wird regelmäßig von der Vertreterversammlung der Genossenschaft gewählt und hat die Hauptaufgabe, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ einer Genossenschaft. Sie besteht aus 50 Vertretern, die alle 5 Jahre von den Mitgliedern der Genossenschaft  gewählt werden.

Die Vertreter  beschließen über die im Genossenschaftsgesetz und die in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten einmal jährlich in der Vertreterversammlung.