Liebe Mieterinnen und Mieter,

bitte beachten Sie, dass sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Betriebskostenverordnung der Empfang Ihres Kabelfernsehens ab dem 1. Juli 2024 ändert. Ab diesem Zeitpunkt wird das Entgelt für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung erfasst.

Um Ihren Kabelfernsehempfang weiterhin zu genießen, müssen Sie eigenständig einen Vertrag mit der Deutschen Telekom AG abschließen. Dies betrifft auch die Nutzung von Zusatzangeboten wie HDTV oder Pay-TV.

🔍 Wie geht’s weiter?

– Erwarten Sie in Kürze eine detaillierte Postsendung der Deutschen Telekom AG mit weiterführenden Informationen.

– Sollten Sie sich für eine alternative TV-Versorgung entscheiden, beachten Sie, dass die bisherige Versorgung mit dem 30.06.2024 eingestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Informieren Sie sich zeitnah, um einen reibungslosen Übergang zu sichern.

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