1. Satzungsgemäß üben die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft aus durch
a.) die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung
b.) die gewählten Vertreter in der Vertreterversammlung
Die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Vertreter/Ersatzvertreter läuft im Jahr 2021 nach der Vertreterversammlung im Juni 2021 ab. Neuwahlen für fünf Jahre sind deshalb erforderlich.
Das Wahlverfahren regelt sich nach der Wahlordnung.
2. Der zur Durchführung der Wahl bestellte Wahlvorstand besteht aus 9 Mitgliedern. Er hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2021 konstituiert.
Den Vorsitz führt Frau Marion Melcher, als deren Stellvertreter wurde Herr Valentin Selinger gewählt.
Der Wahlvorstand hat drei Wahlbezirke mit folgender räumlicher Abgrenzung festgelegt:
Wahlbezirk I
Rheinstetten mit den Stadtteilen Forchheim, Neuburgweier und Mörsch sowie dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden
Wahlbezirk II
Ettlingen mit den Stadtteilen Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier, Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart sowie den Gemeinden Waldbronn, Karlsbad, Marxzell und Malsch
Wahlbezirk III
Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie alle übrigen Städte und Gemeinden, in denen Mitglieder wohnen, die nicht den Wahlbezirken I und II zuzuordnen sind.
3. Auf je angefangene 200 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen; ferner sind in ausreichender Zahl „Ersatzvertreter“ zu wählen, die bei Aussscheiden eines Vertreters nachrücken.
Stichtag für die Zahl der zu wählenden Personen ist der 31.12.2020
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Genossenschaft 6.123 Mitglieder. Danach wären insgesamt 31 Vertreter zu wählen, gem. § 31 Abs. 1 der Satzung jedoch mindestens 50 Vertreter. Zu wählen ist ferner eine genügende Anzahl weiterer Mitglieder als Ersatzvertreter.
4. Entsprechend der Mitgliederzahl in den jeweiligen Wahlbezirken hat der Wahlvorstand folgende Mindestzahl an Vertretern für die Wahlbezirke festgelegt:
Wahlbezirk I Rheinstetten 5
Wahlbezirk II Ettlingen 9
Wahlbezirk III Karlsruhe 17
Weitere 19 Vertreter werden nach erreichter Stimmenanzahl den jeweiligen Wahlbezirken zugeteilt, die danach verbleibenden übrigen Kandidaten, die Stimmen erhalten, gelten als Ersatzvertreter in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. Sollten Stimmen im Wahlbezirk fehlen, werden weitere Kandidaten ohne Rücksicht auf den Wahlbezirk nach Stimmenanzahl zugeteilt.
5. Die Wahl erfolgt durch Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
- Wahlausweis
- Stimmzettel
- Wahlbrief
und werden den wahlberechtigten Mitgliedern per Post oder durch Boten zugestellt.
6. Die vorläufigen Wählerlisten liegen in der Zeit vom 27.02.2021 bis 06.03.2021, die endgültigen Wählerlisten in der Zeit vom 08.03.2021 bis 15.03.2021 in der Geschäftsstelle der
getrennt nach Wahlbezirken zur Einsichtnahme aus.
Ardensia eG
Hardeckstraße 9
76185 Karlsruhe
Einwendungen gegen die Wählerlisten sind spätestens bis 26.03.2021 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. Der Wahlvorstand ist über die Geschäftsstelle der Genossenschaft zu erreichen.
7. Vorschläge für Kandidaten als Vertreter für die Vertreterversammlung können Sie schriftlich bis spätestens 06.03.2021 an den Wahlvorstand einreichen.
8. Bei der Wahl selbst darf der Wähler bis zu 50 Kandidaten aus allen Wahlbezirken ankreuzen. Jedem Kandidaten kann nur eine Stimme gegeben werden. Werden insgesamt mehr als 50 Kandidaten angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig.
Weiter ungültig sind Stimmzettel,
- die nicht oder nicht allein in dem übersandten Wahlumschlag abgegeben worden sind
- die nicht mit dem Wahlberechtigten ausgehändigten Stimmzettel übereinstimmen, insbesondere andere als in den Wahlvorschlägen aufgeführte Namen enthalten
- die mehr angekreuzte Namen enthalten, als Vertreter zu wählen sind
- aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist
- die mit Zusätzen oder Vorbehalten versehen sind.
Als Ersatzvertreter sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen die Kandidaten gewählt, die nach den Vertretern jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.
Einsendeschluss für die Wahlbriefe ist der 25.04.2021 bis 24.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle.
Der Wahlvorstand